Verlängerungen für Saison 2021/2022 – 1. Mannschaft

Spielbetrieb in der Covid19-Pandemie – Aktueller Beschluss des Präsidiums – Spielbetrieb 2020/2021 – Winterpause im SWFV vorgezogen
1. Auf Grundlage der geltenden staatlichen Verfügungslage ist der Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball in Rheinland-Pfalz mindestens bis zum 30.11.2020 untersagt. In der letzten Präsidiumsentscheidung des SWFV hatten wir angekündigt, dass die Wiederaufnahme des Spielbetriebs rechtzeitig vorher bekanntgegeben wird. Nachdem eine Entscheidung der zuständigen staatlichen Stellen nicht vor Mitte bzw. Ende der nächsten Woche erfolgen wird, wäre eine Aufnahme des Regelspielbetriebs frühestens Mitte Dezember und somit erst kurz vor der üblichen Winterpause möglich.
2. Um den Vereinen die notwendige mittelfristige Planungssicherheit zu geben, wird vor diesem Hintergrund die Winterpause der Saison 2020/21, bisher festgelegt vom 14.12.2020 – 12.02.2021, nunmehr wie folgt bestimmt: 01.12.2020 – 06.01.2021.
Damit wird die im Rahmenterminkalender angegebene Winterpause vorgezogen und gleichzeitig verkürzt, um für den Fall, dass staatliche Verfügungen dies zulassen, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen.
3. Das Präsidium wird die weiteren Entscheidungen der staatlichen Stellen im Laufe des Dezembers selbstverständlich beobachten. Solange die staatlichen Verfügungen den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht zulassen, bleibt der Spielbetrieb auch über den 06.01.2021 hinaus ausgesetzt. Sobald Spiel- und Trainingsbetrieb nach staatlichen Verfügungen rechtlich zugelassen ist, wird der Spielbetrieb nach rechtzeitiger Information der Vereine fortgesetzt.
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Verhaltensregeln für Verbandsligaspiel am 27.09.2020
Am 18.09.2020 fand ein Kartenvorkauf statt mit der Folge, dass es am Spieltag keine Karten zu kaufen gibt. Nur registrierte Zuschauer mit zugeordneten Karten wird der Einlass gewährt. Ebenso gibt es keinen Einlass nach der Halbzeitpause.
Dies ist keine Schikane vom FC Bienwald Kandel, sondern eine Vorgabe des Ordnungsamtes der Stadt Kandel Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Polizei vom 06.09.2020
1.Alle Besucher müssen sich am Eingang anmelden
2.Tragepflicht des Mund- und Nasenschutzes beim Zugang/Verlassen des Sportgeländes bzw. desStehplatzes, sowie um den Kiosk
3.Ohne entsprechendem Schutz (Punkt 2) kein Zugang
4.Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu einer benachbarten Person (gilt nicht für Personen aus dem gleichen Haushalt)
5. Nummerierte Stehplatzblöcke (max. 10 Personen; hier entfällt der Mindestabstand; Aufdruck auf der Eintrittskarte beachten)
6. Für Dauerkartenbesitzer markierte Stehplätze
7. Abstand zwischen den markierten Blöcken von 1,5 m (dazwischen dürfen keine Personen stehen!)
8.Einhaltung der markierten Laufwege
9.Kein Zugang während/nach der Halbzeitpause.
10.Zugewiesene Plätze für Rollstuhlfahrer und Schwerbehinderte (mit Ausweis)
11.Aktuelle Gesamtbesucherzahl max. 500 Personen
12.Der Ordnungsdienst bzw. das Ordnungspersonal übt bei Zuwiderhandlung das Hausrecht aus
Es sind immer die vorgeschriebenen Abstandsregeln und die Maskenpflicht einzuhalten.
Bleiben Sie gesund.
FC Bienwald Kandel e.V.
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Bericht: f.pie. Foto: Serena Wobus